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Festnetz : News

RegTP setzt Durchleitungsentgelte fest

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute über die Höhe der sogenannten "Terminierungsentgelte", die alternative Netzbetreiber für die Terminierung von Verbindungen zu Kunden in ihren Netzen von der Deutschen Telekom AG (DT AG) verlangen können, entschieden. Danach dürfen Netzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze im Durchschnitt 25 Prozent mehr verlangen als bisher und als die Deutsche Telekom bei den entsprechenden Leistungen.

"Mit dieser Entscheidung erhalten die alternativen Teilnehmernetzbetreiber einen Ausgleich für den späteren Start und für die zunächst geringere Kundenzahl im Vergleich zum Marktbeherrscher. Mittelfristig werden sich die Entgelte auf ein gleiches Niveau einpendeln. Derartige Zuschläge können daher nur einen Übergangscharakter besitzen. Die festgelegten Entgelte orientieren sich am europäischen Vergleichsniveau", so Matthias Kurth, Präsident der RegTP.

Bei den jetzt ergangenen Entscheidungen musste die RegTP bereits die Vorgaben des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) berücksichtigen, das während der Verfahren am 26. Juni 2004 in Kraft getreten ist. Danach waren die Entgelte dieser Unternehmen, für die bisher keine marktbeherrschende Stellung festgestellt worden ist, nicht nach einem strengen Effizienzmaßstab, sondern auf eine missbräuchliche Überhöhung hin zu überprüfen. Hierfür ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in erster Linie auf eine Vergleichsmarktbetrachtung mit anderen europäischen Ländern zurückgegriffen worden. Dabei hat sich gezeigt, dass über alle Vergleichsländer hinweg die entsprechenden Entgelte der dortigen Wettbewerber ca. 17 Prozent über den bisherigen deutschen Entgelten liegen.

Unter Berücksichtigung eines angemessenen Sicherheitszuschlags ist die zuständige Beschlusskammer zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entgeltforderungen missbräuchlich sind, soweit sie über einen Aufschlag in Höhe von 25 Prozent auf die bisherigen Entgelte hinausgehen. Die Entgeltanordnungen waren erforderlich geworden, weil sich die Wettbewerber mit der Deutschen Telekom nicht vertraglich über diese Entgelte einigen konnten. Sie gelten bis zum 31. Mai 2006.

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