Netzausfall: Kündigung per Brief?
Jahre lang sind die Kunden des Mobilfunkanbieters o2 in Schleswig-Holstein gut gefahren. Und nun das: Der Netzbetreiber will sein Netz ausbauen und verbessern. Als Folge kündigt er derzeit punktuell das Roaming-Abkommen mit der Deutschen Telekom, das den o2-Kunden guten Handyempfang garantierte, wo das o2-Netz selbst noch Löcher aufwies. Beispielsweise eben in Schleswig-Holstein. Folge: Viele o2-Kunden haben seit Oktober 2007 kurzfristig keinen Netzempfang mehr. Ein klassischer Fall für ein Sonderkündigungsrecht, meint die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale. Schließlich haben die Kunden Empfang gehabt, als sie ihre Verträge mit o2 abschlossen. Wenn zwei Parteien einen Vertrag geschlossen haben, kann nicht plötzlich einer der beiden Partner die Bedingungen ändert. Wenigstens nicht so, dass der andere davon einen Nachteil hat. Wenn er es trotzdem tut, müsste sich demnach auch der andere nicht mehr an seine Verpflichtungen halten. Das hieße, er könnte den Vertrag kündigen, ohne sich an Laufzeiten und Fristen zu halten. Ist das schon alles?