Künast will Missbrauch von 0190-Nummern bekämpfen
Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) will Telefonkunden vor dem Missbrauch von 0190-Nummern schützen. Künftig sollen Telefongesellschaften die über dem normalen Preis liegenden Gebühren nur abrechnen können, wenn der Kunde keinen Widerspruch einlegt. Die Ministerin schlug vor, die anfallenden Kosten für 0190-Verbindungen bei Inkassofällen nicht mehr über die Telefonrechnung des Netzbetreibers einzuziehen, sondern durch die Anbieter der Mehrwertdienste eintreiben zu lassen.
In den vergangenen Monaten haben sogenannte Dialer zu extrem hohen Gebührenforderungen von Mehrwertdiensten geführt. Diese Einwahlprogramme sind meist auf unseriösen Internetseiten versteckt. Der Surfer aktiviert sie in der Regel unbewusst und unbeabsichtigt. Anschließend wird die Internetverbindung zu den Gebühren einer 0190-Nummer abgerechnet. In der Regel sind jedoch keine entsprechenden Preisangaben transparent. Da diese Kosten über die Telefonrechnung des Netzbetreibers abgerechnet werden, konnte dies in Einzelfällen bis zur Sperrung des ganzen Telefonanschlusses führen, wenn eine 0190-Verbindung streitig war.
Wenn der Anbieter des Mehrwertdienstes seine Forderungen gegenüber dem Verbraucher selbst durchsetzen muss, liegt es an ihm nachzuweisen, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher über die angebotene Mehrwertleistung zustande gekommen ist. Dazu muss der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialerschaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt. Zusätzlich muss er den Preis erkannt haben können und diesen auch akzeptiert haben. (st)
In den vergangenen Monaten haben sogenannte Dialer zu extrem hohen Gebührenforderungen von Mehrwertdiensten geführt. Diese Einwahlprogramme sind meist auf unseriösen Internetseiten versteckt. Der Surfer aktiviert sie in der Regel unbewusst und unbeabsichtigt. Anschließend wird die Internetverbindung zu den Gebühren einer 0190-Nummer abgerechnet. In der Regel sind jedoch keine entsprechenden Preisangaben transparent. Da diese Kosten über die Telefonrechnung des Netzbetreibers abgerechnet werden, konnte dies in Einzelfällen bis zur Sperrung des ganzen Telefonanschlusses führen, wenn eine 0190-Verbindung streitig war.
Wenn der Anbieter des Mehrwertdienstes seine Forderungen gegenüber dem Verbraucher selbst durchsetzen muss, liegt es an ihm nachzuweisen, dass ein Vertrag mit dem Verbraucher über die angebotene Mehrwertleistung zustande gekommen ist. Dazu muss der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialerschaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt. Zusätzlich muss er den Preis erkannt haben können und diesen auch akzeptiert haben. (st)
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