VATM warnt vor Remonopolisierung des Marktes
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) hat vor dem drohenden Aus für Call by Call-Gespräche gewarnt. Fakturierung (Rechnungsstellung) und Inkasso (Eintreibung der Rechnungsbeträge und Durchführung der kaufmännischen Mahnung) für Call-by-Call-Anbieter müssen von der Deutschen Telekom angeboten werden, wenn es nicht zu einer verstärkten Remonopolisierung im deutschen TK-Markt kommen soll, so der VATM. Der Verband bezieht sich auf zwei Studien, die vom Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) beziehungsweise von Dialog Consult vorgestellt wurden.
Bereits seit 2001 ist die Telekom nicht mehr verpflichtet, Mahnwesen und gerichtliche Eintreibung für die Wettbewerber zu übernehmen. Das Verwaltungsgericht Köln sieht die Telekom auch nicht in der Verpflichtung, einen erheblichen Teil der Servicerufnummern sowie die Nummern fürs Internet by Call über die DTAG-Rechnung einzuziehen. Lediglich Call by Call für Sprachtelefonie und Auskunftsdienste sollen noch über die Telekom-Rechnung laufen. Nach Ansicht des Gerichts liegt der Schwerpunkt bei den aus der Fakturierungspflicht herausgenommenen Angeboten nicht auf TK-Leistungen, sondern auf dahinterliegenden Inhalten. Dies ist eine Fehlentscheidung, wie der VATM und die Regulierungsbehörde meinen. Der Regulierer ist denn auch gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gegangen.
Das WIK und Dialog Consult demonstrieren jetzt in ihren Studien, dass Fakturierung und Inkasso wesentliche Leistungen sind, die die Telekom den Wettbewerbern anbieten muss, da diesen anderenfalls unverhältnismäßig hohe Kosten und Forderungsausfälle entstehen. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Umsatz von gut sechs Euro im offenen Call by Call, Interconnection-Kosten von circa vier Euro und Rechnungskosten im Falle einer eigenen Rechnung von etwa zwei Euro bleibt den Wettbewerbern auf Dauer keine Marge zum Leben. Die Einführung von Grundgebühren wie bei der DTAG oder das Durchsetzen höherer Verbindungspreise ist für die alternativen Anbieter keine Lösung. Für den Kunden wird das Call-by-Call-Verfahren bedeutend unattraktiver, wenn Preise steigen und es mehrere Rechnungen gibt. Insgesamt verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der betroffenen Wettbewerber im Falle hoher Fakturierungskosten bei geringen Rechnungsbeträgen und es kommt zu Marktaustritten.
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) muss dafür genutzt werden, einen klaren Rechtsrahmen vorzugeben, der den Wettbewerbern Fakturierungs- und Inkassoleistungen der Telekom garantiert. (te)
Bereits seit 2001 ist die Telekom nicht mehr verpflichtet, Mahnwesen und gerichtliche Eintreibung für die Wettbewerber zu übernehmen. Das Verwaltungsgericht Köln sieht die Telekom auch nicht in der Verpflichtung, einen erheblichen Teil der Servicerufnummern sowie die Nummern fürs Internet by Call über die DTAG-Rechnung einzuziehen. Lediglich Call by Call für Sprachtelefonie und Auskunftsdienste sollen noch über die Telekom-Rechnung laufen. Nach Ansicht des Gerichts liegt der Schwerpunkt bei den aus der Fakturierungspflicht herausgenommenen Angeboten nicht auf TK-Leistungen, sondern auf dahinterliegenden Inhalten. Dies ist eine Fehlentscheidung, wie der VATM und die Regulierungsbehörde meinen. Der Regulierer ist denn auch gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gegangen.
Das WIK und Dialog Consult demonstrieren jetzt in ihren Studien, dass Fakturierung und Inkasso wesentliche Leistungen sind, die die Telekom den Wettbewerbern anbieten muss, da diesen anderenfalls unverhältnismäßig hohe Kosten und Forderungsausfälle entstehen. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Umsatz von gut sechs Euro im offenen Call by Call, Interconnection-Kosten von circa vier Euro und Rechnungskosten im Falle einer eigenen Rechnung von etwa zwei Euro bleibt den Wettbewerbern auf Dauer keine Marge zum Leben. Die Einführung von Grundgebühren wie bei der DTAG oder das Durchsetzen höherer Verbindungspreise ist für die alternativen Anbieter keine Lösung. Für den Kunden wird das Call-by-Call-Verfahren bedeutend unattraktiver, wenn Preise steigen und es mehrere Rechnungen gibt. Insgesamt verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der betroffenen Wettbewerber im Falle hoher Fakturierungskosten bei geringen Rechnungsbeträgen und es kommt zu Marktaustritten.
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) muss dafür genutzt werden, einen klaren Rechtsrahmen vorzugeben, der den Wettbewerbern Fakturierungs- und Inkassoleistungen der Telekom garantiert. (te)
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