Äakus plant Einzelverbindungsnachweis für Internet by Call
Die Äakus AG plant für alle Kunden des Unternehmens, die einen der offenen Internet by Call Zugänge nutzen, die Einführung eines detaillierten, online erhältlichen Einzelverbindungsnachweises (EVN). Voraussetzung für den Erhalt des EVN ist, dass der Kunde über einen Einzelverbindungsnachweis der Telekom verfügt und über eine der zu Äakus gehörenden Einwahlen ins Internet geht. Der Online EVN kann nur für den Anschluss abgerufen werden, von dem aus gesurft und die Startseite aufgerufen wird.
Zusätzlich muss der Kunde eine der Rechnungsnummern der Deutschen Telekom AG der letzten drei Monate eingeben. Stimmen alle Voraussetzungen zur Authentifizierung, dann erhält der Kunde einen in der Genauigkeit analogen Einzelverbindungsnachweis im offenen Internet by Call, entsprechend dem Telekom Gesprächsnachweis, also entweder mit verkürzter oder unverkürzter Zielrufnummer. Dieser Service wird demnächst für die Kunden aller Äakus Marken Aalara, 1net4you und surf25 verfügbar sein.
Erreichbar wird der Online EVN voraussichtlich schon Anfang bis Mitte März über eine der Homepages der Äakus AG: www.aakus.de, www.surf25.de, www.1net4you.de oder www.aalara.de sein. (te)
Zusätzlich muss der Kunde eine der Rechnungsnummern der Deutschen Telekom AG der letzten drei Monate eingeben. Stimmen alle Voraussetzungen zur Authentifizierung, dann erhält der Kunde einen in der Genauigkeit analogen Einzelverbindungsnachweis im offenen Internet by Call, entsprechend dem Telekom Gesprächsnachweis, also entweder mit verkürzter oder unverkürzter Zielrufnummer. Dieser Service wird demnächst für die Kunden aller Äakus Marken Aalara, 1net4you und surf25 verfügbar sein.
Erreichbar wird der Online EVN voraussichtlich schon Anfang bis Mitte März über eine der Homepages der Äakus AG: www.aakus.de, www.surf25.de, www.1net4you.de oder www.aalara.de sein. (te)
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