Bundesrat fordert zwei Jahre Haft für Spanner-Fotos mit Handys
Nach Meinung des Bundesrates kommt es immer wieder vor, dass Individuen Kameras in Hotel- oder Gästezimmern, Toiletten oder Umkleidekabinen versteckt installieren, um sich an den Aufnahmen von den sich unbeobachtet fühlenden Personen zu erfreuen. Des weiteren komme es vor, dass heimlich in Wohnungen oder andere Bereiche mit SpyCams, Handy-, Fernglas- oder Digitalkameras hineingefilmt oder –fotografiert wird.
Nach Meinung der Länderkammer ist der Schutz der Intimsphäre vor unbefugten Bildaufnahmen nicht ausreichend. Laut dem vom Bundesrat vorgelegtem Gesetzentwurf soll daher, wer von einer Wohnung oder in einem gegen Einblick geschützten Raum befindlichen anderen Person unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder übertragt mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden können.
Die Bundesregierung stimmt dem Anliegen der Länderkammer grundsätzlich zu, da im Strafgesetzbuch zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs insoweit eine Lücke bestehe, die geschlossen werden sollte.
Nach Meinung der Länderkammer ist der Schutz der Intimsphäre vor unbefugten Bildaufnahmen nicht ausreichend. Laut dem vom Bundesrat vorgelegtem Gesetzentwurf soll daher, wer von einer Wohnung oder in einem gegen Einblick geschützten Raum befindlichen anderen Person unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder übertragt mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden können.
Die Bundesregierung stimmt dem Anliegen der Länderkammer grundsätzlich zu, da im Strafgesetzbuch zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs insoweit eine Lücke bestehe, die geschlossen werden sollte.