Deutsche Telekom macht 01051 den Namen streitig
Die Deutsche Telekom will dem Düsseldorfer Call-by-Call-Anbieter 01051 Telecom GmbH vom Bundesgerichtshof (BGH) den Namenszusatz "Telecom" verbieten lassen. In der am Donnerstag vor dem Wettbewerbssenat des BGH verhandelten Klage beruft sich der ehemalige Monopolist darauf, dass ihr Firmenname vor Nachahmern geschützt werden müsse.
Mit der Bezeichnung "Telekom" verbinde die Allgemeinheit die Deutsche Telekom. Wie Reuters.de berichtet argumentierte der Telekom-Anwalt in der mündlichen Verhandlung, dass der Name zum allgemeinen Sprachgebrauch gehöre. Das habe auch das Gutachten eines Umfrageinstituts belegt, das der Deutschen Telekom einen Bekanntheitsgrad von 75 Prozent zuspreche. (Az. I ZR 79/01)
Das Urteil des Wettbewerbssenats kann Auswirkungen auf alle Telefondienstleister haben, die in ihrem Namen die Bezeichnung "Telekom" führen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage der Deutschen Telekom mit der Begründung abgewiesen, die Bezeichnung Telekom werde nicht automatisch mit dem Marktführer in Verbindung gebracht.
Auch die 01051 Telecom bestritt die Behauptung. "Telekom" sei nur eine Abkürzung für Telekommunikationsdienstleistungen und beschreibe damit nur den Tätigkeitsbereich eines Unternehmens. Auch wurden Zweifel an der Interpretation des Gutachtens durch die Deutsche Telekom geäußert, so liege der Bekanntheitsgrad in Wahrheit nur bei 60 Prozent. In der Werbung und im Internet tritt 01051 Telecom lediglich als "01051" oder "01051.com" auf.
Mit der Bezeichnung "Telekom" verbinde die Allgemeinheit die Deutsche Telekom. Wie Reuters.de berichtet argumentierte der Telekom-Anwalt in der mündlichen Verhandlung, dass der Name zum allgemeinen Sprachgebrauch gehöre. Das habe auch das Gutachten eines Umfrageinstituts belegt, das der Deutschen Telekom einen Bekanntheitsgrad von 75 Prozent zuspreche. (Az. I ZR 79/01)
Das Urteil des Wettbewerbssenats kann Auswirkungen auf alle Telefondienstleister haben, die in ihrem Namen die Bezeichnung "Telekom" führen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage der Deutschen Telekom mit der Begründung abgewiesen, die Bezeichnung Telekom werde nicht automatisch mit dem Marktführer in Verbindung gebracht.
Auch die 01051 Telecom bestritt die Behauptung. "Telekom" sei nur eine Abkürzung für Telekommunikationsdienstleistungen und beschreibe damit nur den Tätigkeitsbereich eines Unternehmens. Auch wurden Zweifel an der Interpretation des Gutachtens durch die Deutsche Telekom geäußert, so liege der Bekanntheitsgrad in Wahrheit nur bei 60 Prozent. In der Werbung und im Internet tritt 01051 Telecom lediglich als "01051" oder "01051.com" auf.