T-Aktie: Verfahren beginnt am Dienstag
Am morgigen Tag werden vor dem Landgericht Frankfurt die ersten Verhandlungen im Prozess gegen die Deutsche Telekom eröffnet. Im Jahr 2003 sind beim Landgericht Frankfurt am Main ca. 1.700 Klageschriften gegen die Deutsche Telekom AG (und/oder die Bundesrepublik Deutschland, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche Bank und andere Konsortialbanken sowie auch gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer) eingereicht worden, mit denen etwa 15.000 Einzelpersonen oder Gesellschaften, vertreten durch 630 Rechtsanwälte, Ansprüche aus angeblich falschen Prospektangaben beim sog. dritten Börsengang verfolgen. Darüber hinaus sind noch ca. 350 Klagen aus dem Jahr 2001 anhängig, die Ansprüche wegen angeblicher Falschangaben im Prospekt des sog. zweiten Börsengangs betreffen.
Zur Verhinderung des Eintritts der Verjährung haben darüber hinaus im Jahr 2003 etwa 17.000 weitere Aktionäre und Aktionärinnen ihre Ansprüche bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) angemeldet. Beim Landgericht Frankfurt am Main ist die 7. Kammer für Handelssachen, derzeit unter dem Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Landgericht Meinrad Wösthoff zuständig.
Diese Verfahren sind vermutlich für die Bundesrepublik Deutschland bislang beispiellos und stellen das Gericht vor völlig neue Herausforderungen. Das liegt nicht an der Höhe der Gesamtforderung; derartige Beträge. Die größte Herausforderung liegt in der Logistik und in der büromäßigen sowie richterlichen Bearbeitung. Die ca. 2.100 einzelnen Akten entsprechen zahlenmäßig ziemlich genau dem Pensum einer Kammer für Handelssachen in 10 Jahren.
Wenn die ersten Urteile gesprochen worden sind, müsste ewartet werden, ob die jeweils unterlegene Partei Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen wird. Erfahrungsgemäß wird es bis zu 2 oder 3 Jahren dauern, bis eine Berufungsentscheidung vorliegt, woran sich u. U. noch die Revision zum Bundesgerichtshof anschließen könnte mit ebenfalls mehrjähriger Dauer.
Zur Verhinderung des Eintritts der Verjährung haben darüber hinaus im Jahr 2003 etwa 17.000 weitere Aktionäre und Aktionärinnen ihre Ansprüche bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) angemeldet. Beim Landgericht Frankfurt am Main ist die 7. Kammer für Handelssachen, derzeit unter dem Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Landgericht Meinrad Wösthoff zuständig.
Diese Verfahren sind vermutlich für die Bundesrepublik Deutschland bislang beispiellos und stellen das Gericht vor völlig neue Herausforderungen. Das liegt nicht an der Höhe der Gesamtforderung; derartige Beträge. Die größte Herausforderung liegt in der Logistik und in der büromäßigen sowie richterlichen Bearbeitung. Die ca. 2.100 einzelnen Akten entsprechen zahlenmäßig ziemlich genau dem Pensum einer Kammer für Handelssachen in 10 Jahren.
Wenn die ersten Urteile gesprochen worden sind, müsste ewartet werden, ob die jeweils unterlegene Partei Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen wird. Erfahrungsgemäß wird es bis zu 2 oder 3 Jahren dauern, bis eine Berufungsentscheidung vorliegt, woran sich u. U. noch die Revision zum Bundesgerichtshof anschließen könnte mit ebenfalls mehrjähriger Dauer.