Gericht weist Klage von Telegate ab
Der Telefonauskunftsanbieter Telegate hat den Prozess gegen die Telefongesellschaft M“net verloren. Nach dem Urteil des Landgerichts München vom 13. September 2005 braucht M“net die Daten ihrer Kunden nicht an Telefonauskunftsbetreiber wie Telegate oder die Deutsche Telekom herauszugeben. "Das Landgericht München stellt damit das Recht des Telefonkunden auf Datenschutz und eine geschützte Privatsphäre über das wirtschaftliche Interesse einer Telefonauskunft", freut sich Jörn Schoof, Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung von M“net, über das Urteil.
Mit der Klage hatte Telegate versucht, an Kundendaten für die sogenannte Rückwärtssuche zu gelangen. Dabei können anhand der Telefonnummer Name und Anschrift des Anschlussinhabers erfragt werden. Die Begründung von Telegate, sonst Werbeversprechen nicht erfüllen zu können, lehnte das Landgericht München ab und wies die Klage vollständig zurück.
Mit der Klage hatte Telegate versucht, an Kundendaten für die sogenannte Rückwärtssuche zu gelangen. Dabei können anhand der Telefonnummer Name und Anschrift des Anschlussinhabers erfragt werden. Die Begründung von Telegate, sonst Werbeversprechen nicht erfüllen zu können, lehnte das Landgericht München ab und wies die Klage vollständig zurück.