vzbv klagt gegen Deutsche Telekom
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat jetzt beim Landgericht Bonn Klage gegen die Deutsche Telekom eingereicht. Grund sind die umstrittenen Werbemethoden des Telekom-Konzerns. So wurden vielen Kunden neue Verträge untergeschoben, zu denen sie nie ihr Einverständnis gegeben hatten. Darin sehen die Verbraucherschützer eine unzumutbare Belästigung der Verbraucher und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Seit Anfang des Jahres häufen sich bei den Verbraucherzentralen Beschwerden gegen die Praxis der Telekom. Dabei rufen Call-Center im Auftrag der Telekom bei Kunden an und werben für einen günstigeren Telefontarif. Wird dieser von den Kunden abgelehnt, bietet das Call-Center die Zusendung von Informationsmaterial an. Der Verbraucher bekommt jedoch statt Informationen eine Auftragsbestätigung zugeschickt, obwohl ausdrücklich keine Zustimmung zu einem neuen Vertrag erteilt wurde.
Norbert Richter vom der Verbraucherzentrale Brandenburg rät allen Telekom-Kunden, ihre Rechnungen auf nicht vereinbarte Tarifänderungen hin zu prüfen und gegen solche ungewollten Verträge sofort und nachweislich zu widersprechen. Sollte die Widerspruchfrist bereits verstrichen sein, können sich die Betroffenen an die Verbraucherzentralen wenden.
Seit Anfang des Jahres häufen sich bei den Verbraucherzentralen Beschwerden gegen die Praxis der Telekom. Dabei rufen Call-Center im Auftrag der Telekom bei Kunden an und werben für einen günstigeren Telefontarif. Wird dieser von den Kunden abgelehnt, bietet das Call-Center die Zusendung von Informationsmaterial an. Der Verbraucher bekommt jedoch statt Informationen eine Auftragsbestätigung zugeschickt, obwohl ausdrücklich keine Zustimmung zu einem neuen Vertrag erteilt wurde.
Norbert Richter vom der Verbraucherzentrale Brandenburg rät allen Telekom-Kunden, ihre Rechnungen auf nicht vereinbarte Tarifänderungen hin zu prüfen und gegen solche ungewollten Verträge sofort und nachweislich zu widersprechen. Sollte die Widerspruchfrist bereits verstrichen sein, können sich die Betroffenen an die Verbraucherzentralen wenden.