Telekommunikationsgesetz angenommen
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften angenommen. Die Verbraucherschutzrichtlinien wurden verschärft. Außerdem tritt damit die umstrittene Regelung für "neue Märkte" in Kraft, die in der Telekommunikationsbranche und bei der EU-Kommission für großen Unmut sorgt. Es befreit die Deutsche Telekom AG faktisch von der Pflicht, ihr neues schnelles VDSL-Netz anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Die Koalitionsfraktionen votierten für das Vorhaben, die Oppositionsfraktionen lehnten es ab.
Das Gesetz legt fest, dass neue Märkte grundsätzlich keiner Regulierung unterliegen, es sei denn, die fehlende Regulierung würde die Entwicklung eines "nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig" behindern. Bevor sie entscheidet, ein solcher Fall liege vor, soll die Bundesnetzagentur zudem "das Ziel berücksichtigen, dass effiziente Infrastrukturinvestitionen gefördert und Innovationen unterstützt werden sollen".
Die Kritik der Opposition war deutlich. Schon in der entscheidenden Ausschusssitzung sprach die FDP von einer "Re-Monopolisierung des Telekommunikationsmarktes". Die Linksfraktion kritisierte, dem nun entstandenen Monopol sei das "alte Monopol" immer noch vorzuziehen, da es dort wenigstens staatliche Kontrolle gegeben habe. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, die Deutsche Telekom AG agiere auch im Wettbewerb überaus erfolgreich.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigte sich enttäuscht und erinnerte an die Ankündigung der EU-Kommission, sie wolle gegen diese Regelung vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das Gesetz bedeute "einen grundlegenden Konflikt mit der regulierungspolitischen Zielsetzung der EU-Kommission", erklärte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl gleich nach der Verabschiedung des Gesetzes.
Das Gesetz legt fest, dass neue Märkte grundsätzlich keiner Regulierung unterliegen, es sei denn, die fehlende Regulierung würde die Entwicklung eines "nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig" behindern. Bevor sie entscheidet, ein solcher Fall liege vor, soll die Bundesnetzagentur zudem "das Ziel berücksichtigen, dass effiziente Infrastrukturinvestitionen gefördert und Innovationen unterstützt werden sollen".
Die Kritik der Opposition war deutlich. Schon in der entscheidenden Ausschusssitzung sprach die FDP von einer "Re-Monopolisierung des Telekommunikationsmarktes". Die Linksfraktion kritisierte, dem nun entstandenen Monopol sei das "alte Monopol" immer noch vorzuziehen, da es dort wenigstens staatliche Kontrolle gegeben habe. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, die Deutsche Telekom AG agiere auch im Wettbewerb überaus erfolgreich.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband zeigte sich enttäuscht und erinnerte an die Ankündigung der EU-Kommission, sie wolle gegen diese Regelung vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das Gesetz bedeute "einen grundlegenden Konflikt mit der regulierungspolitischen Zielsetzung der EU-Kommission", erklärte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl gleich nach der Verabschiedung des Gesetzes.