0900-Hotlines kassieren oft gesetzwidrig ab
Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kam bei einer Stichprobe verschiedener Servicehotlines mit der Vorwahl 0900 zu einem ärgerlichen Ergebnis. In zwölf von 25 Fällen begann die Abrechnung schon mit dem Freizeichen oder während der angeblich kostenlosen Preisansage. Das ist gesetzeswidrig, denn „die Preisangaben müssen kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht gemacht werden”, heißt es in der entsprechenden Regelung der Bundesnetzagentur.
Für die Stichprobe riefen die Verbraucherschützer bei verschiedenen Firmen- und Service-Hotlines an und unterbrachen die Verbindung noch vor dem Signalton, der den kostenpflichtigen Beginn der Verbindung markiert. Das Ergebnis: Sieben von 25 Hotlines kassierten trotz der Unterbrechung den vollen Minutenpreis – zwischen 0,62 und 2 Euro. Zwar sekundengenau, aber immer noch entgegen Gesetz und eigener Auskunft, rechneten weitere fünf Anbieter schon während der Preisansage ab. Bei einem Unternehmen wurden Gebühren erhoben, ohne dass es überhaupt eine Preisansage gab.
Die Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Anke Kirchner, kritisiert diese Methoden vor allem deshalb, weil durch die massenhafte ungerechtfertigte Berechnung von Kleinbeträgen Beschwerden vermieden werden können. Selbst wer die ungerechtfertigten Entgelte bemerke, werde „aufgrund der Kleckerbeträge von bis zu 1,99 Euro den Aufwand scheuen, alles penibel zu dokumentieren, um anschließend Widerspruch gegen die Rechnung des Anbieters einzulegen”, vermutet Kirchner.
Außerdem bemängelten die Verbraucherschützer, dass die Warteschleifen bei 17 der getesteten Hotlines kostenpflichtig sind. Das widerspreche der Devise: "ohne Leistung – kein Geld”. Das neue Telekommunikationsgesetz wird noch für zusätzliche Kosten sorgen, denn ab 2007 dürfen Firmen für ihre 0900-Hotline-Dienste statt höchstens zwei bis zu drei Euro pro Minute kassieren.
Für die Stichprobe riefen die Verbraucherschützer bei verschiedenen Firmen- und Service-Hotlines an und unterbrachen die Verbindung noch vor dem Signalton, der den kostenpflichtigen Beginn der Verbindung markiert. Das Ergebnis: Sieben von 25 Hotlines kassierten trotz der Unterbrechung den vollen Minutenpreis – zwischen 0,62 und 2 Euro. Zwar sekundengenau, aber immer noch entgegen Gesetz und eigener Auskunft, rechneten weitere fünf Anbieter schon während der Preisansage ab. Bei einem Unternehmen wurden Gebühren erhoben, ohne dass es überhaupt eine Preisansage gab.
Die Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Anke Kirchner, kritisiert diese Methoden vor allem deshalb, weil durch die massenhafte ungerechtfertigte Berechnung von Kleinbeträgen Beschwerden vermieden werden können. Selbst wer die ungerechtfertigten Entgelte bemerke, werde „aufgrund der Kleckerbeträge von bis zu 1,99 Euro den Aufwand scheuen, alles penibel zu dokumentieren, um anschließend Widerspruch gegen die Rechnung des Anbieters einzulegen”, vermutet Kirchner.
Außerdem bemängelten die Verbraucherschützer, dass die Warteschleifen bei 17 der getesteten Hotlines kostenpflichtig sind. Das widerspreche der Devise: "ohne Leistung – kein Geld”. Das neue Telekommunikationsgesetz wird noch für zusätzliche Kosten sorgen, denn ab 2007 dürfen Firmen für ihre 0900-Hotline-Dienste statt höchstens zwei bis zu drei Euro pro Minute kassieren.