Telekom unterliegt im Streit um 0190-Hotlines

Der Deutschen Telekom AG (DT AG) drohen nach einem Urteil des Landgerichts Bonn im Streit um kostenpflichtige 0190er-Hotlines Rückforderungen der Wettbewerber in Millionenhöhe. Die Richter entschieden, die DT AG habe so genannte Zusammenschaltungsverträge mit Konkurrenten nicht einseitig ändern dürfen. Das berichtet die Financial Times Deutschland.

In dem Streit ging es um die inzwischen abgeschafften 0190er Nummern, für die Telefonfirmen Anbietern etwa von Erotik-Hotlines ihr Netz zur Verfügung stellten. Endkunden werden bei der Nutzung solcher Nummern in der Regel aus dem Telekom-Netz zu den Wettbewerber-Netzen weitergeleitet.

Dazu schloss der Bonner Konzern mit Colt Telecom und anderen Firmen Verträge, in denen die Abrechnung der Hotline-Gebühren geregelt wurde. Nachdem die 0190er-Nummern in die Kritik geraten waren und sich Zahlungsausfälle häuften, änderte die Telekom einseitig die Abrechnungsmodalitäten. Dies, stellten die Richter fest, war nicht zulässig.

"Auf die Telekom könnte eine Rückforderungswelle zukommen, wenn alle betroffenen Unternehmen ihre Ansprüche tatsächlich geltend machten", sagte Colts Rechtsanwalt Georg Berger von der Kanzlei Schalast & Partner. Er erklärte, es könne sich um bis zu 30 Mio. Euro handeln. Laut Urteilsschrift sind etwa 30 weitere Firmen betroffen. "Das Urteil hat Grundsatzcharakter", so Berger. Es könne in anderen Verfahren von Bedeutung sein, in denen Wettbewerber gegen von der Telekom geänderte Vertragskonditionen klagten.
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