Zypries geht gegen unerwünschte Telefonwerbung vor

Bundesministerin Zypries will verstärkt gegen unerkaubte Telefonwerbung vorgehen. Verstöße gegen das Verbot solcher Werbung sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung stellt nach geltendem Recht eine unzumutbare Belästigung dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie z.B. den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.

"Leider können viele unerwünschte Werbeanrufe nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Zu einem wirkungsvollen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gehört deshalb auch ein Verbot dieser technischen Verschleierungsmaßnahmen. Verstöße dagegen sollen ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden können", so Zypries.

Zypries betonte zudem die Bedeutung von Verbraucherinformation und der Eigenverantwortung von Wirtschaft für die Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung: "Kein Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit solchen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden. Ich begrüße es deshalb, dass die Callcenter-Betreiber in Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle schaffen wollen, um konsequenter gegen schwarze Schafe der Branche vorgehen zu können. Außerdem müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über Beschwerdemöglichkeiten informieren. Denn letztlich sind es allein die Angerufenen, die über den Sachverhalt Auskunft geben können und die erforderlichen Nachweise liefern können, damit unerlaubte Telefonwerbung wirksam geahndet werden kann", sagte die Ministerin.
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