Kommission: Kunden müssen EU-Tarif aktiv verlangen
Die EU-Roamingverordnung tritt am 30. Juni in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft. Sie wird Ende dieser Woche im Amtsblatt der EU veröffentlicht und damit für alle Mitgliedsländer rechtsverbindlich. Die Verordnung wird drei Jahre lang gelten und dann überprüft, ob sie weiter norwendig ist.
Zusammengefasst sieht das Ergebnis folgendermaßen aus:
Der so genannte "Eurotarif" sieht Höchstpreise für ausgehende (49 Cent zzgl. MwSt) und eingehende (24 Cent zzgl. MwSt) Anrufe im Ausland vor. Die Höchstpreise werden 2008 und 2009 weiter gesenkt.
Nun müssen die Mobilfunkbetreiber allen ihren Kunden bis spätestens 30. Juli 2007 einen Eurotarif anbieten. Kunden ohne eine bereits bestehende Roaming-Option, die sofort reagieren, werden den Eurotarif ab spätestens 30. August 2007 nutzen können. Für Kunden, die nicht reagieren und die keine bestehende Roaming-Option haben, wird der Eurotarif automatisch ab 30. September 2007 gelten.
Kunden, die bereits eine Roaming-Option oder einen speziellen Auslandstarif gebucht haben, können sich ebenfalls für einen Eurotarif entscheiden und müssen ihren Betreiber von dieser Wahl unterrichten. Für sie ist es besonders wichtig, sich aktiv um die Umstellung zu bemühen. Wenn sie untätig bleiben, gelten auch nach Oktober noch die in der Option vereinbarten Preise.
Ende August wird eine Preisobergrenze für Roamingentgelte in Kraft treten, die Mobilfunkbetreiber sich gegenseitig berechnen. Für die nächsten 12 Monate wird diese Obergrenze dann bei 30 Cent liegen. Darüber hinaus sind die Betreiber künftig verpflichtet, alle Kunden über ihre Roaming-Preise zu informieren.
Sie werde die Anwendung der neuen Roamingbestimmungen zusammen mit den nationalen Regulierungsbehörden genau beobachten, um Missbrauch zu verhindern, kündigte die EU-Kommission an. Die für Telekommunikation verantwortliche Kommissarin Viviane Reding richtete die Warnung an die Mobilfunkbetreiber, sie werde auch im Bereich SMS und Datendienste eingreifen, wenn nicht schnell die entsprechenden Roamingentgelte gesenkt werden. Reding: "Ich hoffe, dass die Betreiber nun begriffen haben, dass die EU handlungsfähig ist."
Zusammengefasst sieht das Ergebnis folgendermaßen aus:
Der so genannte "Eurotarif" sieht Höchstpreise für ausgehende (49 Cent zzgl. MwSt) und eingehende (24 Cent zzgl. MwSt) Anrufe im Ausland vor. Die Höchstpreise werden 2008 und 2009 weiter gesenkt.
Nun müssen die Mobilfunkbetreiber allen ihren Kunden bis spätestens 30. Juli 2007 einen Eurotarif anbieten. Kunden ohne eine bereits bestehende Roaming-Option, die sofort reagieren, werden den Eurotarif ab spätestens 30. August 2007 nutzen können. Für Kunden, die nicht reagieren und die keine bestehende Roaming-Option haben, wird der Eurotarif automatisch ab 30. September 2007 gelten.
Kunden, die bereits eine Roaming-Option oder einen speziellen Auslandstarif gebucht haben, können sich ebenfalls für einen Eurotarif entscheiden und müssen ihren Betreiber von dieser Wahl unterrichten. Für sie ist es besonders wichtig, sich aktiv um die Umstellung zu bemühen. Wenn sie untätig bleiben, gelten auch nach Oktober noch die in der Option vereinbarten Preise.
Ende August wird eine Preisobergrenze für Roamingentgelte in Kraft treten, die Mobilfunkbetreiber sich gegenseitig berechnen. Für die nächsten 12 Monate wird diese Obergrenze dann bei 30 Cent liegen. Darüber hinaus sind die Betreiber künftig verpflichtet, alle Kunden über ihre Roaming-Preise zu informieren.
Sie werde die Anwendung der neuen Roamingbestimmungen zusammen mit den nationalen Regulierungsbehörden genau beobachten, um Missbrauch zu verhindern, kündigte die EU-Kommission an. Die für Telekommunikation verantwortliche Kommissarin Viviane Reding richtete die Warnung an die Mobilfunkbetreiber, sie werde auch im Bereich SMS und Datendienste eingreifen, wenn nicht schnell die entsprechenden Roamingentgelte gesenkt werden. Reding: "Ich hoffe, dass die Betreiber nun begriffen haben, dass die EU handlungsfähig ist."