EU-Kommission mahnt Breitbandnetz-Zugang an

In den "Netzen der nächsten Generation" (NGN) müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle gewährleistet werden. Diese Netze sind sämtlich IP-gestützt (IP = (Internetprotokoll) und ermöglichen den Endteilnehmern den Empfang von Breitbanddiensten. Die Regulierung der NGN hat die Europäische Kommission bei der Bundesnetzagentur (BnetzA) angemahnt und die Behörde aufgefordert, ihre Marktanalyse für den Zugang zum deutschen NGN unverzüglich abzuschließen.

Hintergrund des Briefes aus Brüssel ist der anhaltende Streit mit Deutschland über die so genannten "neuen Märkte". Das neue deutsche Telekommunikationsgesetz sieht vor, die neuen Glasfasernetze der Deutschen Telekom AG (DT AG) von der Regulierung und damit von der Öffnung für andere Anbieter freizustellen. Abgesehen von der Frage, ob so etwas grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar ist, fürchtet die Kommission, für Wettbewerber werde auch der bereits bestehende Zugang zu den Verteilerkästen und damit zu den Endteilnehmern erschwert.

Wie die EU-Kommission weiter ausführt, sei der starke Wettbewerb auf dem deutschen DSL-Markt überwiegend auf die Verpflichtung der DT AG zurückzuführen, ihren Wettbewerbern Zugang zum Teilnehmeranschluss gewähren zu müssen. Daher soll die BnetzA nach dem Willen der Kommission dafür Sorge tragen, dass der Zugang zum bestehenden Kupferleitungsnetz der DT AG während des Ausbaus zu den NGN erhalten bleibt. Die "spürbare Entwicklung des Wettbewerbs sollte nicht behindert werden", mahnte die Kommission.

Wenn es für den Zugang zum Teilnehmeranschluss erforderlich ist, soll auch sichergestellt werden, dass die Wettbewerber "wirtschaftlich rentablen Zugang zum Leitungs- und Glasfasernetz der DT AG haben". Schließlich müssen sie ihre eigenen Netze bis zu den Verteilerkästen an der Straße führen, um dort die erforderliche Ausrüstung zu installieren.

Der Ausbau der NGN werfe aber auch die grundsätzliche Frage auf, wie Wettbewerber auch künftig von den derzeitigen Zugangsverpflichtungen profitieren können, während weiterhin Investitionsanreize für bisherige und neue Marktteilnehmer geboten werden. Die EU-Kommission wies ausdrücklich darauf hin, sie stelle Fragen, aber mache keine Vorschriften. Nach geltendem EU-Recht beschränke sich ihre Befugnis in diesem Bereich auf die Abgabe von Bemerkungen.
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