Arcor-Kunden dürfen weiter googeln
Der Internetanbieter Arcor muss die Suchmaschine Google für seine Kunden nicht sperren. Das entschied das Frankfurter Landgericht. Die Richter wiesen damit einen entsprechenden Antrag auf Einstweilige Verfügung, den die Firma Huch Medien gestellt hatte. Huch hatte seinen Antrag damit begründet, dass über die Bildersuche von Google pornografische Inhalte ohne Beschränkung und Jugendschutz zugänglich seien. Das Gericht entschied, dass Arcor lediglich für die Durchleitung von Inhalten zuständig sei. Außerdem treffe das Telekommunikationsunternehmen keine Schuld, da Arcor keinerlei vertragliche Beziehungen zu Google unterhalte.
Die Frankfurter Kammer hielt sich an ein Urteil des Landgerichts Kiel vom November, in dem es um die Abweisung eines Antrags der Porno-Vertriebsfirma Kirchberg Logistik auf Sperrung der ausländischen Erotik-Angebote YouPorn.com und Privatamateure.com durch den Provider Kielnet ging. Das berichtet das Internetportal Heise.
Die Frankfurter Kammer hielt sich an ein Urteil des Landgerichts Kiel vom November, in dem es um die Abweisung eines Antrags der Porno-Vertriebsfirma Kirchberg Logistik auf Sperrung der ausländischen Erotik-Angebote YouPorn.com und Privatamateure.com durch den Provider Kielnet ging. Das berichtet das Internetportal Heise.