Microsoft patentiert Wunschzettel

Wie gut, dass Weihnachten vorbei ist, denn seit dem Jahreswechsel steht der Wunschzettel unter Patentschutz. Microsoft hat sich den eletronischen Wunschzettel patentrechtlich schützen lassen. Das US-Patent- und Markenamt hat dem Patentantrag des Softwarekonzerns pünktlich zum Jahreswechsel zugestimmt. Das Patent beschreibt eine Art "elektronisches Listensystem für Gegenstände, zum Beispiel eine Wunsch- oder Geschenkliste, für ein Online-Shopping-Portal oder als Teil einer Software".

Das berichtet das Windows-Onlinemagazin Winfuture.de. Die daraus folgenden Ansprüche gegen andere Firmen, die solche Wunschzettel anbieten, dürfte dennoch schwierig sein. Das Online-Kaufhaus Amazon verwendet solche Wunschzettel schon seit vielen Jahren. Aber wenigstens dürfte der doppelte mausklick nun nicht mehr das kurioseste Patent von Microsoft sein.

Das Patent im vollen Wortlaut ist