Keine Internetsperre für Urheberrechtsverletzer

"Europaparlament stutzt maßlose Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zurecht!" Unter dieser Überschrift begrüßten der deutsche und der internationale Verband der Internetwirtschaft, eco und EuroISPA, dass das EU-Parlament Zwangstrennungen vom Internet als Maßnahme zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen abgelehnt hat.

Verbrauchern als Strafe für Urheberrechtsverletzungen den Internetanschluss zu entziehen, stehe "im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Effizienz und der abschreckenden Wirkung", schreiben die beiden Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. In einer Informationsgesellschaft gehöre der Zugang zum Internet für viele Menschen zur unverzichtbaren Grundversorgung, ohne die gesellschaftliche Teilhabe und vielfach auch die Berufsausübung nicht mehr möglich sei.

Außerdem sei es ein "völlig verkehrter Ansatz, den Internetprovidern Polizeiaufgaben aufzuhalsen", so eco und EuroISPA weiter. Die Internet-Anbieter müssten die Sperrungen schließlich technisch umsetzen, ohne für die Urheberrechtsverletzungen im Internet verantwortlich zu sein und ohne die Möglichkeit beurteilen zu können, wo die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft.

Mehrere Mitgliedsstaaten der EU planen derzeit, den illegalen Download von Spielfilmen oder Musik strenger zu bestrafen. Dies wird von Vertretern der Musik- und Filmindustrie für die gesamte EU gefordert. Sie wird dabei unter anderem von der französischen Regierung unterstützt. Das EU-Parlament sprach sich in seiner Sitzung zum Thema "Kulturelle Vielfalt in Europa" gegen eine "Kriminalisierung der Verbraucher, die nicht auf Gewinn aus sind", aus. Dies sei "nicht die richtige Lösung zur Bekämpfung der digitalen Piraterie". Stattdessen forderten die Parlamentarier ein "Gleichgewicht zwischen den Möglichkeiten des Zugangs zu kulturellen Aktivitäten und Inhalten einerseits und den Rechten des geistigen Eigentums andererseits".
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