Alte Schnurlostelefone nur bis Jahresende brauchbar
Alte Schnurlostelefone, die auf den Funkstandards CT1+ oder CT2 basieren, dürfen nur noch bis Jahresende benutzt werden. Die Zulassungen für die Nutzung der einstmals durch die Bundesnetzagentur zugewiesenen Frequenzbereiche werden nicht verlängert. Stattdessen werden die Frequenzen ab 1. Januar 2009 für Mobilfunkdienste genutzt.
Wer nicht weiß, ob er ein weiter nutzbares DECT- oder ein CT1+- bzw. CT2- Schnurlostelefon hat, kann dies anhand der Bedienungsanleitung und der darin bezeichneten Funkfrequenzbereiche herausfinden. Funkt das Telefon auf den Frequenzen zwischen 1.880 und 1.900 MHz, so ist alles in Ordnung. Bereits heute verboten ist die Nutzung zwischen 914 und 915 sowie 959 und 960 MHz (CT1-Standard), ab 2009 untersagt ist die Nutzung der Frequenzen 885 bis 887 und 930 bis 932 MHz sowie 864,1 bis 868,1 MHz.
Wer nicht weiß, ob er ein weiter nutzbares DECT- oder ein CT1+- bzw. CT2- Schnurlostelefon hat, kann dies anhand der Bedienungsanleitung und der darin bezeichneten Funkfrequenzbereiche herausfinden. Funkt das Telefon auf den Frequenzen zwischen 1.880 und 1.900 MHz, so ist alles in Ordnung. Bereits heute verboten ist die Nutzung zwischen 914 und 915 sowie 959 und 960 MHz (CT1-Standard), ab 2009 untersagt ist die Nutzung der Frequenzen 885 bis 887 und 930 bis 932 MHz sowie 864,1 bis 868,1 MHz.