Handy als Navi am Steuer verboten
Autofahrer dürfen am Steuer kein Handy benutzen - auch nicht als Navi. Dies berichtet die „Rheinische Post“. Das Oberlandesgericht Köln hatte klargestellt, dass alles untersagt sei, wozu der Fahrer das Handy in der Hand halten müsse.
Laut Straßenverkehrsordnung ist einem Autofahrer während der Fahrt die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss (Oberlandesgericht Köln, Az.: 81 Ss-OWi 49/08). Nach Auffassung der Richter umfasst der Begriff „Benutzung“ alle Funktionen des Handys – also neben dem Telefonieren auch das Verfassen und Lesen von SMS, die Verwendung des Geräts als Diktiergerät sowie der Abruf von Daten, wie es auch bei der Nutzung als Navigationshilfe der Fall ist.
Das OLG wies mit dieser Begründung die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers auf die Entscheidung der Vorinstanz ab. Diese hatte ihn zu 70 Euro Geldbuße verurteilt, weil er sein Handy am Steuer benutzt hatte. Der Mann hatte argumentiert, er habe nicht telefonieren, sondern nur die Navigationsfunktion nutzen wollen.