SPD für Mindestschriftgröße in AGB
Barbara Hendricks, SPD-Schatzmeisterin und Verbraucherschutz-Beauftragte im Kompetenz-Team von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, fordert eine gesetzlich vorgegebene Mindestschriftgröße für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Kaufverträgen und Dokumenten.
Rechtliche Bestimmungen für das Impressum im Internet gibt es bereits. Laut Telemediengesetz muss ein Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Bei Verstößen drohen den Anbietern hohe Bußgelder und Abmahnungen.
Daher sei es nur sinnvoll, dass ähnliche Richtlinien auch für gedruckt AGBs gelten sollten, so Hendricks gegenüber der „Rheinischen Post“. Schnell könne der Kunde durch Kleingedrucktes in seinem Vertrag in die Kostenfalle geraten, wenn z.B. angebotene Flatrate-Tarife nicht alle Handy-Leistungen enthielten.
Die SPD fordert daher „klare und deutliche Schriftgrößen bei Medikamenten, Lebensmitteln und AGB“. Eine entsprechende Empfehlung der EU solle in nationales Recht umgesetzt werden.