Urteil: Telekom darf wechselwillige Kunden anrufen
Die Deutsche Telekom darf Kunden, die ihren Anschluss gekündigt haben und zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, telefonisch kontaktieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-20 U 151/07) hervor.
Wie die Rechtanwaltskanzlei Dr. Bahr berichtet, darf sich die Telekom bei solchen Telefonaten allerdings ausschließlich davon überzeugen, ob der Kunde tatsächlich gekündigt hat und ob die Kündigung auch tatsächlich vom Anschlussinhaber verfasst wurde. Nicht erlaubt ist es, Produkte der Telekom zu bewerben oder den Kunden umstimmen zu wollen, so die Düsseldorfer Richter.
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