Klingeltonanbieter müssen Preise klar angeben
Anbieter von Klingeltönen, Logos und Spielen für Handys müssen auf ihren Online-Seiten künftig eindeutig Preise und Leistungen angeben. Anwendungen dürfen auch nicht als kostenlos beworben werden, wenn versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt.
Nach Angaben des BVL sind die Anbieter zudem verpflichtet, ihre Identität offen zu legen und ihre Kontaktdaten zu veröffentlichen. Die Vertragsbedingungen müssen leicht auffindbar und verständlich sein sowie in deutscher Sprache zur Verfügung stehen.
Die Behörde hat im Rahmen einer EU-weit koordinierten Aktion 20 Webseiten beanstandet und die Anbieter wegen entsprechender Verstöße gegen die Vorschriften abgemahnt. Laut BVL sind inzwischen alle deutschen Seiten korrigiert worden. Zudem hätten die Anbieter eine Unterlassungserklärung abgegeben.