Call by Call: Callax bietet automatische Tarifansage an
Hintergrund ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Demnach sind die Call-by-Call-Anbieter verpflichtet, die Preise für eine Verbindung automatisch anzusagen. Bis dato waren die Angaben auf den Internet-Seiten der Call-by-Call-Anbieter verbindlich, wenn keine automatische Tarifansage angeobten wurden.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts bekommen die Call-by-Call-Anbieter eine längere Frist, um die nach dem neuen TKG geforderte Pflicht zur Tarifansage vor Call-by-Call-Gesprächen technisch umzusetzen.
Dies entschied das höchste deutsche Gericht nach einer Verfassungsbeschwerde des Call-by-Call-Anbieters TELE2. Im bisherigen Gesetzesentwurf fehlte eine solche Frist. Nun muss die Pflicht zur Tarifansage bis zum 1. August 2012 umgesetzt werden.
Um die Call-by-Call-Tarife der Callax Gruppe mit den Angeboten der Konkurrenz zu vergleichen, nutzen Sie unseren Call-by-Call-Rechner.