Mobilfunkvertrag: Rechnung und Sim-Karte dürfen nichts kosten

08.08.2014 von

Für eine per Post verschickte monatliche Handyrechnung darf ein Mobilfunkanbieter keine Gebühr verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen einen Provider geklagt. Für per Post versendete Handyrechnung sollte laut Vertrag eine Gebühr in Höhe von jeweils 1,50 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Richter erklärten die entsprechenden Posten im Preisverzeichnis für ungültig.

Vor allem für Kunden ohne Internetzugang, die die Rechnung nicht über das Kundenportal des Providers abrufen können, stellen die Kosten für eine Rechnung per Post eine unangemessene Benachteiligung dar.

Außerdem liegt es allein im Interesse des Unternehmens, dem Kunden eine Rechnung zu stellen, ergänzen Experten der Rechtsschutz-Versicherung ARAG. Auch die AGB-Klausel in den Mobilfunkverträgen des Providers, wonach ein „Pfand“ für die SIM-Karte in Höhe von 29,65 Euro verlangt wird, ist unrechtmäßig.

Die zuständigen Richter waren der Meinung, dass selbst wenn der Nutzer die Karte behält, dies kein erkennbarer Schaden für den Anbieter darstelle, der einen pauschalen Schadensersatz von 29,65 Euro rechtfertigt.

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