Drillisch: Niederlage vor Bundesgerichtshof
Der BGH sah es in seinem Urteil (Aktenzeichen III ZR 32/14) als erwiesen an, dass die Klausel in den AGB von Drillisch, die ein Pfand als pauschalisierten Schadensersatz enthalten, ungültig sind. Das Pfand in Höhe von 1,50 Euro pro SIM-Karte wurde von Drillisch nicht wieder ausgezahlt, sobald der ehemalige Kunde die SIM-Karte nicht innerhalb von drei Wochen unversehrt an Drillisch zurückschickte.
Der BGH kippte auch eine zweite Drillisch-Klausel, wonach ein spezielles Entgelt anfällt, sobald eine Rechnung in Papierform versendet wird, obwohl Drillisch normalerweise nur Online-Rechnungen verschickt. Nach Ansicht der Richter wurde der Vertragspartner von Drillisch hier in unangemessener Weise benachteiligt.
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