Hotspots: Bundesregierung plant Gesetzesänderung

24.02.2015 von
Wer öffentliche Hotspots betreibt, soll nach dem Willen der Bundesregierung bei Missbrauch des Hotspots durch Dritte von der Haftung befreit werden. Das sieht es Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor.

Wie „Spiegel Online“ schreibt, will die schwarz-rote Bundesregierung die Bürger so ermutigen, öffentliche WLAN-Hotspots anzubieten. Bislang bewegen sich Besitzer von Hotels und Restaurants, aber auch Privatleute, die z.B. ein Zimmer untervermieten, in einer rechtlichen Grauzone.

Dem Bericht von „Spiegel Online“ zufolge möchte die Koalition aber, dass die Betreiber von Hotspots „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. So soll „in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen“ verhindert werden, dass sich außenstehende Dritteunberechtigten Zugriff auf die öffentlichen Hotspots verschaffen, d.h. Nutzer müssten sich mit einer Kennung im entsprechenden WLAN-Netz anmelden.

Die angemeldeten Nutzer des Hotspots sollen zudem einwilligen, „im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“. Ein noch zu diskutierender Klammerabsatz im Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass vor allem Privatleute, die ihren WLAN-Zugang teilen, den Namen des Nutzers kennen müssen.
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