Bundesnetzagentur schaltet 11865 und 11878 ab
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung der Auskunftsdienste-Rufnummern 11865 und 11878 angeordnet. Gleichzeitig erließ die Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung.
Ortsnetz-Rufnummern, kostenlose 0800er-Rufnummern oder Service-Dienste-Rufnummern wurden laut Bundesnetzagentur genutzt, um Verbraucher zum Anruf auf die Auskunfts-Rufnummern 11865 und 11878 zu veranlassen. Hohe Tarife wurden so gezielt verschleiert, was nach Meinung der Behörde kein zulässiges Geschäftsmodell darstellt.
Bei der Bundesnetzagentur gingen vermehrt Beschwerden zu den nun abgeschalteten Auskunftsdienste-Rufnummern 11865 und 11878 ein. Günstigere Rufnummern wurden zu dem Zweck genutzt, Verbraucher zum Anruf auf die hochpreisigen Auskunfts-Rufnummern zu veranlassen, um dort Umsatz zu generieren. Dadurch wurden gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz umgangen.
Bei beiden Auskunftsdienste-Rufnummern wurde laut Bundesnetzagentur zudem festgestellt, dass eine Weitervermittlung oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet.
Bundesnetzagentur verhängt Rechnungs- und Inkasso-Verbot
Bei der Bundesnetzagentur gingen vermehrt Beschwerden zu den nun abgeschalteten Auskunftsdienste-Rufnummern 11865 und 11878 ein. Günstigere Rufnummern wurden zu dem Zweck genutzt, Verbraucher zum Anruf auf die hochpreisigen Auskunfts-Rufnummern zu veranlassen, um dort Umsatz zu generieren. Dadurch wurden gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz umgangen.
Bei beiden Auskunftsdienste-Rufnummern wurde laut Bundesnetzagentur zudem festgestellt, dass eine Weitervermittlung oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet.