D-Plus: Stellungnahme zu unzulässiger SMS-Berechnung
Die Amtsgerichte Kamen und Lünen haben in zwei von einander unabhängigen Verfahren entschieden: Die verspätete Berechnung von SMS durch die D Plus GmbH, war unzulässig. Nun veröffentlichte das Unternehmen eine Stellungnahme auf seiner Homepage:
Die gefällten Gerichtsurteile seien Einzelfallentscheidungen gewesen und daher nicht allgemein verbindlich. Es seien in beiden Fällen alleinig Forderungen für Gebühren eingeklagt worden, ohne dass von den Gerichten auf die Problematik der SMS-Berechnung eingegangen wurde.
Zudem hätten sich die Richter mit der gesetzlichen Grundlage, dass die vertraglichen Ansprüche der Anbieter erst nach zwei Jahren verjähren, nicht befasst. Für das Unternehmen eine nicht nachvollziehbare Situation. Aufgrund der geringen Streitbeträge wolle D Plus aber von einer Revision absehen.
Die gefällten Gerichtsurteile seien Einzelfallentscheidungen gewesen und daher nicht allgemein verbindlich. Es seien in beiden Fällen alleinig Forderungen für Gebühren eingeklagt worden, ohne dass von den Gerichten auf die Problematik der SMS-Berechnung eingegangen wurde.
Zudem hätten sich die Richter mit der gesetzlichen Grundlage, dass die vertraglichen Ansprüche der Anbieter erst nach zwei Jahren verjähren, nicht befasst. Für das Unternehmen eine nicht nachvollziehbare Situation. Aufgrund der geringen Streitbeträge wolle D Plus aber von einer Revision absehen.