KDD: Erneute Einstweilige Verfügung durch Telekom
Die Deutsche Telekom MobilNet GmbH hat der KDD Conos AG per erneuter Einstweiliger Verfügung untersagt, unter Hinweis auf die erste Einstweilige Verfügung von 18. Oktober 2000 zu werben. Die KDD Conos AG wird auch gegen diese Einsweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Laut KDD dürfte dieser Vorgang ein ziemlich einmaliger in der deutschen Rechtsprechung sein, indem mit einer Einstweiligen Verfügung verhindert werden soll, dass eine frühere Einstweilige Verfügung veröffentlicht wird.