Filesharing-Urteil: Eltern haften für ihre Kinder

14.01.2016 von

Eltern haften unter bestimmten Umständen für illegale Uploads ihrer Kinder. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München hervor, das als Präzedenzurteil in Sachen Filesharing gelten könnte.

Das berichtet „Zeit Online“ unter Berufung auf das OLG München. Die Richter bestätigten damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) München I. Demnach kann eine Strafzahlung nur dann vermieden werden, wenn die Eltern konkret den Verantwortlichen für das Filesharing benennen, teilte das OLG mit.

Fileshring-Urteil mit Präzedenz-Charakter?

Im vorliegenden Fall wurde bei einer Online-Tauschbörse das Album „Loud“ der Sängerin Rihanna vom Anschluss des Münchner Ehepaars angeboten, zu dem auch dessen drei volljährige Kinder Zugang hatten. Das ist unbestritten. Die Eltern hätten sich aber geweigert zu sagen, welches Kind die Musik per Filesharing hochgeladen hatte. Die Kinder wiederum machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Das reicht nach Angaben des OLG nicht aus, um die Ansprüche der Plattenfirma Universal Music als Inhaberin der Verwertungsrechte zu verwirken. Daher bestätigte das OLG das Urteil des LG München I zur Zahlung von Schadenersatz- und Abmahnungskosten in Höhe von insgesamt 3.544,40 Euro nebst Zinsen. Weil der Streitfall für eine Vielzahl sogenannter Filesharing-Verfahren Bedeutung habe, ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Hätten die Eltern konkret benannt, wer als Täter in Betracht kommt, hätte Universal Music den Beweis liefern müssen, dass der Filesharing-Upload gegen das Urheberrecht verstieß und somit illegal erfolgte, urteilte das OLG.

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