Vectoring: Bundesnetzagentur legt Brüssel Entwurf vor

08.04.2016 von

Die Bundesnetzagentur hat ihren Entscheidungsentwurf zur Regulierung der sogenannten letzten Meile der Deutschen Telekom und zum Ausbau der sogenannten Nahbereiche mit Vectoring vorgelegt und zur Absegnung an die EU-Kommission geschickt.

„Wir kommen auch nach nochmaliger intensiver Analyse zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitbandausbau zu fördern. Es werden weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch werden andere Technologien ausgebremst. Verbrauchern wird auch künftig eine breite Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten, Preisen und Qualitäten garantiert", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, zum Vectoring-Entscheidungsentwurf.

„Zu dem Gesamtpaket gehört auch eine Entscheidung über ein hochwertiges alternatives Vorleistungsprodukt, auf das Unternehmen einen Anspruch haben, wenn sie vom Hauptverteiler verdrängt werden. Ich rate, unseren Entwurf in Gänze zu betrachten und die kontroverse und interessengeleitete Diskussion der letzten Monate über das Thema Vectoring jetzt wieder zu versachlichen.“

Bundesnetzagentur: „Vectoring-Diskussion versachlichen“

Im Vergleich zum ersten Entscheidungsvorschlag können Wettbewerber der Telekom nach dem nun übermittelten Entwurf insgesamt mehr Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen. Außerdem sollen Wettbewerber einen Vectoring-Ausbau der Nahbereiche auch vornehmen können, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt.

Der Entscheidungsentwurf berücksichtigt nach Angaben der Bonner Behörde die Ausbau- und Investitionszusage, mit der sich die Telekom einseitig verpflichten will, bundesweit alle Nahbereiche bis Ende 2018 mit Vectoring zu erschließen. Die Telekom hatte im Februar 2016 einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, mit dem sie ihr Vectoring Ausbauversprechen unabhängig von einem Vertragsschluss mit einem, so die Bundesnetzagentur, „spürbaren Sanktionsmechanismus“ absichern möchte. Zudem werden sie sich zur überwachung ihrer Ausbauverpflichtung einem strengen Monitoring durch die Bundesnetzagentur unterwerfen.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Telekom mit Blick auf andernfalls drohende spürbare Sanktionen ihre Investitions- und Ausbauzusage für Vectoring einhalten wird. Hierdurch werde ein beschleunigter Ausbau von Anschlüssen mit Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde wesentlich gefördert.

Die Bundesnetzagentur sieht nach eingehenden Worten nicht, dass sich mit dem im November standardisierten VDSL-übertragungsverfahren „Annex Q“ eine flächendeckende Erschließung der Nahbereiche mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreichen ließe oder dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche den Breitbandausbau insgesamt beeinträchtigen könnte.

Die Telekom hatte im Februar 2015 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur „letzten Meile“ an den Hauptverteilern einzuschränken, um die sogenannten Nahbereiche um die Hauptverteiler mit Vectoring ausbauen zu können. Am 23. November 2015 hatte die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf zur Kommentierung veröffentlicht. Zahlreiche Marktteilnehmer haben die Gelegenheit genutzt, den Entscheidungsentwurf zu prüfen und zu kommentieren.

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