Erinnerung: Freisprechanlage ist Pflicht
Ab heute ist es verboten, beim Auto- und Fahrradfahren mit dem Handy am Ohr zu telefonieren. Mobiltelefonieren am Steuer ist dann nur noch mit einer Freisprechanlage erlaubt. Das Verbot gilt auch vor einer roten Ampel oder im Stopp- and Go-Verkehr. Wer trotzdem noch am Steuer telefoniert, muss zunächst mit einer mündlichen Verwarnung rechnen. Ab dem 1. April werden Autofahrer dann bei Verstößen mit 60 Mark zur Kasse gebeten. Radfahrer zahlen 30 Mark.