Rechnungslimit kein Schutz vor hoher Rechnung
Seit dem 1. Januar 2001 sollen die Telefonkunden die Höhe ihrer Rechnung begrenzen können. Dazu geben sie ihrer Telefongesellschaft vor, bis zu welchem Betrag sie höchstens telefonieren wollen. Der Anbieter sorgt dann dafür, dass die Grenze nicht überschritten wird. Die Stiftung Warentest warnt jedoch davor und erklärt: Wer sein Limit überschreitet, muss weiter zahlen. Die Kontrolle funktioniert nicht, weil der Anschluss des Kunden nicht abgeschaltet wird. Aufgrund eines Kompromisses der Telefongesellschaften und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bekommt der Kunde lediglich einen Gebührenimpuls. Dieser macht es modernen Telefonen möglich, laufende Gesprächskosten zu addieren. Doch die Anzeige ist ungenau und bietet keinen Schutz, wer weiter telefoniert, zahlt auch weiter.
Der Tarifimpuls muss außerdem bei der Telefongesellschaft beantragt werden, dafür muss der Kunde aber zahlen. Voraussetzung ist auch ein Telefon mit Display und Gebührenanzeige, diese muss der Kunde ebenfalls kaufen oder mieten. In Zukunft soll der Kunde sein Limit im Telefon programmieren können. Ist diese Obergrenze erreicht, schaltet der Apparat automatisch ab.
Der Tarifimpuls muss außerdem bei der Telefongesellschaft beantragt werden, dafür muss der Kunde aber zahlen. Voraussetzung ist auch ein Telefon mit Display und Gebührenanzeige, diese muss der Kunde ebenfalls kaufen oder mieten. In Zukunft soll der Kunde sein Limit im Telefon programmieren können. Ist diese Obergrenze erreicht, schaltet der Apparat automatisch ab.