Privatkopien aus dem Internet künftig straflos
In Zukunft dürfen Internetsurfer in Europa straflos Songs und Texte für den Privatgebrauch auf den Computer laden. Das sieht eine EU-Richtlinie zum Schutz des Urheberrechts vor. Demnach sind Privatkopien für nichtkommerzielle Zwecke erlaubt, der Rechteinhaber müsse dafür aber einen gerechten Ausgleich erhalten, wie dieser innerhalb der EU aussehen soll, bleibt jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen.
Beschnitten werden durch die Richtlinie allerdings die Verwertungsrechte der Rundfunk- und Fernsehanstalten. Diese müssen künftig für alle Archivstücke wie Konzertmitschnitte und Hörspiele die Rechte für die digitale Ausstrahlung oder Internetnutzung im jeden Einzelfall mit den Copyright-Inhabern neu verhandeln.
Mit der Urheberrichtlinie wird es erstmals innerhalb der EU das Urheberrecht auch auf digitale Medien und das Internet ausgedehnt, das bisher rechtlich nicht geregelt war. Die Mitgliedsstaaten müssen sie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzten. Nach weiteren 18 Monaten soll überprüft werden, ob die Regelung praktikabel ist.
Beschnitten werden durch die Richtlinie allerdings die Verwertungsrechte der Rundfunk- und Fernsehanstalten. Diese müssen künftig für alle Archivstücke wie Konzertmitschnitte und Hörspiele die Rechte für die digitale Ausstrahlung oder Internetnutzung im jeden Einzelfall mit den Copyright-Inhabern neu verhandeln.
Mit der Urheberrichtlinie wird es erstmals innerhalb der EU das Urheberrecht auch auf digitale Medien und das Internet ausgedehnt, das bisher rechtlich nicht geregelt war. Die Mitgliedsstaaten müssen sie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzten. Nach weiteren 18 Monaten soll überprüft werden, ob die Regelung praktikabel ist.