Bundestag beschließt Gesetz zur elektronischen Unterschrift
Künftig gilt die elektronische Unterschrift als gleichwertige
Alternative zur handschriftlichen Unterzeichnung. Der Bundestag
beschloss ein Gesetz zur Regelung elektronischer Signaturen.Die handsignierte Unterschrift wird in einer Zertifizierungsstelle
hinterlegt, bevor der Unterzeichnende seine elektronische Signatur
erhält. Dieses Gesetz soll die Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr schaffen.
Deutschland setze die EU-Signaturrichtlinien als eine der ersten Staaten um.
Deutschland setze die EU-Signaturrichtlinien als eine der ersten Staaten um.