Telekom: Rufnummerportabilität schadet Wettbewerb
Nachdem gestern die Klage von D2 Vodafone und T-Mobil gegen die Verpflichtung der Rufnummerportabilität vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen wurde, stellt sich die Mobilfunktochter der Deutschen Telekom auch weiterhin gegen die Entscheidung. Aus Sicht von T-Mobil spricht im Kundeninteresse sehr viel für diese Klage der Mobilfunkunternehmen
D2 Vodafone und T-Mobil:
Denn das Telekommunikationsgesetz (TKG) bezieht sich in dem Punkt der Portabilität eindeutig auf Festnetzanschlüsse. Wird die Rufnummern-Portabilität auf die Mobilfunknetze ausgedehnt, kann der Verbraucher nicht mehr an der Telefonnummer erkennen, in welches Netz er anruft und ob er wirklich günstig innerhalb des selben Netzes telefoniert.
Fraglich ist auch, so Stefan Pilar, Leiter der Rechtsabteilung bei T-Mobil, ob sich bei einem beabsichtigten Wechsel überhaupt ein Betreiber findet, der den Kunden mit der alten Nummer aufnimmt
Denn das Telekommunikationsgesetz (TKG) bezieht sich in dem Punkt der Portabilität eindeutig auf Festnetzanschlüsse. Wird die Rufnummern-Portabilität auf die Mobilfunknetze ausgedehnt, kann der Verbraucher nicht mehr an der Telefonnummer erkennen, in welches Netz er anruft und ob er wirklich günstig innerhalb des selben Netzes telefoniert.
Fraglich ist auch, so Stefan Pilar, Leiter der Rechtsabteilung bei T-Mobil, ob sich bei einem beabsichtigten Wechsel überhaupt ein Betreiber findet, der den Kunden mit der alten Nummer aufnimmt
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