Dialeranbieter suchen neue Abrechnungsmethoden


Dialeranbieter suchen neue Abrechnungsmethoden

Im März 2005 hat die Regulierungsbehörde die Regelungen für Dialeranbieter verschärft. Diese neuen Regelungen betreffen vor allem die Gestaltung des Dialers. Verbraucher müssen nun in einem einheitlich vorgegebenen Informationsfenster über die bei der Einwahl entstehenden Kosten aufgeklärt werden und Download, Installation und Einwahl mit unterschiedlichen Buchstabenkombinationen bestätigen.

Entsprechen Einwählprogramme nicht den neuen Regeln, erfolgt keine Registrierung des Dialers. Und da der Einsatz nicht registrierter Dialer in Deutschland verboten ist, besteht auch keine Zahlungspflicht.

Unseriöse Dialeranbieter haben es damit schwerer den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. So ist auch die Entfernung vieler Dialer von ungefährlich klingenden, aber einschlägigen Domains wie geburtstag.de, hausaufgaben.de, pflanzen.de oder lehrstellen.de nicht verwunderlich. Das heißt aber nicht, dass diese Seite jetzt ohne Zusatzkosten nutzbar sind. Im Gegenteil - Die entsprechenden Unternehmen haben sich in der Vergangenheit bereits neue Abrechnungswege gesucht und entwickeln immer neue Ideen.

Das Handy als Zahlungsmittel

Nach dem Verschwinden der Dialer haben sich die Betreiber vermehrt das Handy als Abrechnungsbasis ausgesucht. Mit dem sogenannten Handypayment sollten vor allem kleine Beträge einfach und schnell mittels Mobiltelefon beglichen werden können. Anbieter dubioser Internetseiten beließen es jedoch oft nicht bei einer Einmalzahlung, sondern verknüpften die Nutzung der Seite meist mit einem Abonnement, sodass sich die Kosten schnell vervielfachen konnten.

Beim Besuch einer entsprechenden Internetseite wird der Nutzer zur Eingabe seiner Handynummer in ein Formularfeld aufgefordert, um weitere Inhalte angezeigt zu bekommen. Wenig später kommt per SMS eine PIN-Nummer, die der User auf der Webseite eingibt. Er erhält dann Zugriff auf das Angebot. Aufgrund dieser einfachen Handhabung, der weiten Verbreitung von Handys und der Platzierung der kostenpflichtigen Zugänge auf Seiten wie geburtstag.de oder hausaufgaben.de werden wieder verstärkt Kinder und Jugendliche angesprochen und die Kostenfalle gelockt.

Sollten Kinder in diese Kostenfalle gerutscht sein, haben die Eltern jedoch gute Chancen, den geschlossenen Vertrag anzufechten. Gemäß §§106 bis 113 BGB sind Minderjähriger, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, in der Geschäftsfähigkeit beschränkt und Verträge bedürfen der Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter. Haben die Eltern die Einwilligung nicht erteilt sind diese Verträge schwebend unwirksam. Jedoch sollte der Einzelfall unbedigt mit einem rechtlichen Beistand abgeklärt werden.

Es gibt jedoch erfreuliche Reaktionen seitens der Mobilfunkbetreiber. Nachdem die Bundesverbraucherministerin Renate Künast an diese appelliert hatte, die Zusammenarbeit mit unseriösen Betreibern von Internet-Seiten zu beenden, reagierten diese. Die Netzbetreiber sperrten daraufhin für unseriöse Anbieter die Abrechnung des Handy-Payment bestimmter Internet-Dienstleistungen.

Die Anbieter haben nun sogar noch einen weiteren Schritt in Richtung Verbraucherschutz unternommen. T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 erstatten geprellten Kunden strittige Gebühren zurück. O2 und T-Mobile ersetzen den Schaden unaufgefordert, während E-Plus und Vodafone die Beträge auf Anfrage gutschreiben.

Aufgrund dieser Umstände wurde auf vielen Internetseiten das Handy als Zahlungsmittel wieder abgelöst. Mittlerweile werden die Nutzer der Seiten aufgefordert ihre Bankverbindungen anzugeben, um die Nutzungsbeträge begleichen zu können. Dabei sind die Kosten sehr hoch. Auf der Seite Vornamen.de wird für einen 3-Tages-Testzugang der Betrag von 1,00 Euro verlangt. Bei Nichtkündigung nach Ablauf der Testzeit erweitert sich der Test-Zugang automatisch zu einem 180-Tageszugang zum Preis von 96,00 Euro. Von Vorteil bei dieser Abrechnungsmethode ist vor allem der Punkt, dass Kinder nicht mehr so leicht in die Kostenfallen tappen können, haben sie doch seltener die Kontodaten der Eltern als das eigene Handy parat.