Misstrauen ist der beste Schutz
Misstrauen ist der beste Schutz
Schutzmaßnahmen wie das Sperren bestimmter Rufnummern gibt es beim Handypayment nicht. Auch der Einsatz von Prepaidkarten ist kein probates Mittel. Etwaige Gebühren werden bei nichtvorhandenem Guthaben spätestens mit der nächsten Aufladung verrechnet. Deshalb gilt auch beim Handypayment der Ratschlag, sich vor Vertragsabschluss genauestens über Details und Konditionen zu informieren. Dabei sollten so grundlegende Fragen geklärt werden wie:
Um dem wachsenden Misstrauen gegenüber Handypayment entgegenzuwirken, hat der Branchen-Verband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) detailliert geregelt. Die zum Verein gehörenden Anbieter haben sich im sogenannten FST-Verhaltenskodex detaillierten Bestimmungen zu Kosten, Abrechnung, Vertragsstop oder Bewerbung verschrieben. Gesetzliche Regelungen liegen zu dem erst seit 2004 etablierten Modell nicht vor - die Maßnahme des Verbandes FST, dem die Mehrheit des Telefonmehrwertdienste-Kernmarktes angehört, greift somit entsprechend frühzeitig und ist weiteren Entwicklungen flexibel anpassbar.
Die von der FST-Verhaltenskodex-Kommission erarbeiteten Regelungen sind seit 1. Oktober in Kraft. Der Verhaltenskodex ist als pdf-Datei unter folgender Adresse im Internet abrufbar, und zwar kostenfrei: //www.fst-ev.de/upload/VK-Fassung-vom%2015-09-05.pdf
Ausblick - Handypayment wird zunehmen
Trotz der derzeitigen negativen Schlagzeilen wird das Handypayment in den nächsten Jahren an Bedeutung zunehmen. Die Mobilfunknutzung in Deutschland liegt im europäischen Vergleich noch weit zurück: die Marktdurchdringung liegt in Deutschland bei 86 Prozent (Quelle: Merrill Lynch 2005, Solon). Trotzdem ist der Einsatz des Mobiltelefone bereits gang und gäbe. Vor allem außerhalb des Internets bietet sich das Handy als Zahlungsmittel an, z.B. an Park- oder Getränkeautomaten.
Ob sich Handypayment auch im Internet durchsetzen wird ist vor allem eine Frage der Akzeptanz seitens der Kunden. Nach dem derzeitigen Ruf der Angebote zu urteilen, ist es sehr fraglich, dass sich diese Zahlungsform durchsetzen wird. Die negative Schlagzeilen der letzten Wochen und Monate haben das Meinungsbild doch stark geprägt.
Hier ist auch der Bund gefragt, um rechtliche Sicherheiten zu geben, denn zur Zeit gibt es noch einige offene Fragen. Einen ersten Schritt unternahm die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbraucherrechte für Telefonkunden. Es sollten transparente Regelungen bei der Inanspruchnahme sogenannter Kurzwahldienste geschaffen werden. Das Gesetz erhielt aber nicht die notwendige Zustimmung des Bundesrates. Wäre das Gesetz verabschiedet worden, hätten Anbieter vor Abschluss von Abonnementverträgen dem Verbraucher die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen müssen. Erst wenn der Verbraucher diese bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Eine solche gesetzliche Vorgabe würde das Verbrauchervertrauen sicherlich stärken.
(Stand: Oktober 2005)