"Aktivierung per SMS zu unsicher"
Scharf: Die Einwilligung des Gesuchten kann derzeit durch Versenden einer SMS erfolgen. Das ist allerdings ein sehr unsicheres Verfahren. Die SMS könnte gefälscht werden bzw. von jemand anderen geschrieben werden, z.B. vom Ehepartner. Hierfür muss das zu ortende Handy nur ganz kurz von jemand anderen in Besitz genommen werden.
Tariftipp.de: Normalerweise ist die Überwachung von Personen eher etwas für die Polizei oder Detektive. Kann sich „Otto Normalverbraucher“ strafbar machen, wenn er z.B. den untreuen Ehepartner per Handy lokalisieren lässt?
Scharf: Diese Frage kann nur im Ansatz beantwortet werden, da Strafrecht nicht zu den Aufgabengebieten der Verbraucherzentralen gehört. Lässt man jemanden jedoch per Handy-Ortung ohne dessen Einwilligung suchen, könnte sich der Betroffene nach § 238 StGB wegen Nachstellung strafbar machen.