Erfolg für Verbraucherschützer
Das neu formulierte Gesetz schafft letztendlich auch Sicherheit für Kunden von Handy-Ortungsdiensten. So konnte sich der Auftraggeber einer Ortung per Mobiltelefon bislang nach § 238 des Strafgesetzbuches der Nachstellung strafbar machen, wenn die Ortung ohne Einwilligung des zu Ortenden stattfand. Da dessen schriftliche Einwilligung nun zwingend erforderlich ist, wurde diese rechtliche Grauzone eingeschränkt.
Dritter positiver Aspekt: Handy-Nutzer können gegen bei Unklarheiten in der Rechnung ihres Mobilfunk-Providern nun noch glaubhafter argumentieren, dass sie einen Handy-Ortungsdienst nicht in Auftrag gegeben haben. Tariftipp.de-Leser hatten von entsprechenden Unregelmäßigkeiten beim Anbieter Bob Mobile berichtet.
© Tariftipp.de, 27. März 2009