"Einwilligung per Textform eindeutiger"

Tariftipp.de: Frau Maisch, für Telefonwerbung muss künftig eine ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher vorliegen. Call-Center, die mit unterdrückter Rufnummer arbeiten, müssen künftig mit Geldstrafen rechnen. Ist diese gesetzliche Regelung ausreichend?

Maisch: Die Notwendigkeit einer vorherige Einwilligung für Telefonwerbung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher ist nur eine kleine Verbesserung in Sachen Verbraucherschutz.

Bündnis 90/Die Grünen haben sich dafür eingesetzt, dass eine solche Einwilligung per Textform erfolgen muss, denn nur so können bestehende Restzweifel und Missbrauchsmöglichhkeiten wirklich unterbunden werden. Eine Einwilligung per Textform würde die Beweissituation für die Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern bzw. eindeutig machen.

Die von der Bundesregierung verabschiedeten Regelungen reichen noch immer nicht aus, um auch den "schwarzen Schafen" unter den Call-Centern das Handwerk zu legen. Wer unlauter werben will, wird auch weiterhin seine Nummer unterdrücken.

Tariftipp.de: Die Grünen und die Bundesländer hatten gefordert, dass am Telefon geschlossene Verträge einer nachträglich schriftlichen Bestätigung bedürfen. Warum wäre solch eine Regelung aus Ihrer Sicht sinnvoll gewesen?

Maisch: Die Erweiterung des Widerrufsrechts zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung ist nicht ausreichend, weil sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern zumutet, sich erst durch Widerruf von einem Vertrag lösen zu können, der durch einen verbotenen Werbeanruf zustande gekommen ist.

Es ist den Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht zuzumuten, dass sie bei so entstandenen Verträgen auch noch den juristischen Ärger haben. Hier bedarf es eines vorsorgenden Verbraucherschutzes. In Streitfällen wird nur die Verbindung einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung und einer Beweislastumkehr der verbotenen Telefonwerbung ihre wirtschaftliche Verlockung nehmen. Deshalb haben wir uns klar für die nachträgliche schriftliche Bestätigung bei Verträgen, die durch verbotene Werbeanrufe zustande kommen, ausgesprochen.

Tariftipp.de: Frau Maisch, vielen Dank für das Gespräch.

© Tariftipp.de, 21. April 2009