Neue Regelungen für Telefonwerbung
Der Bundestag hat ein Gesetz mit einem umfassenden Widerrufsrecht für Verträge verabschiedet, die am Telefon geschlossen werden. Für Bündnis 90/Die Grünen gehen die neuen Regelungen nicht weit genug.
Für unerlaubte Telefonwerbung gelten bald strengere gesetzliche Richtlinien.Call-Center, die mit unterdrückter Rufnummer arbeiten, müssen künftig mit Strafen bis zu 50.000 Euro rechnen. Außerdem muss für solche Anrufe eine ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Verbrauchers vorliegen.
Wenn Firmen gegen das Verbot der Telefonwerbung ohne Einwilligung der Verbraucher verstoßen, droht ihnen ebenfalls ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Den Verbraucherschutzminister einzelner Bundesländer und Bündnis 90/Die Grünen gehen die neuen Regelungen nicht weit genug. Tariftipp.de wollte von Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik der grünen Bundestagsfraktion, wissen, wo aus Sicht von von Bündnis 90/Die Grünen noch Verbesserungsbedarf besteht.