UMTS: Kostenbremse beim Roaming

Beim Surfen via UMTS im Ausland konnte bis dato hohe Roaming-Kosten entstehen. Ab sofort jedoch können Kunden bei ihrem Mobilfunk-Provider eine Obergrenze setzen lassen, ab der dieser die Verbindung kappt.

Dies schreibt eine neue EU-Verordnung vor. Im Gegensatz zum Telefonieren mit dem Handy im Ausland, bei dem seit einigen Jahren bereits Höchstgrenzen für die Minutenpreise von der EU vorgeschrieben sind, können die Mobilfunkbetreiber bei der UMTS-Nutzung im europäischen Ausland ihre Entgelte immer noch beliebig selbst festlegen. Nun jedoch verpflichtet die EU sie dazu, auf Wunsch des Kunden eine Obergrenze einzuziehen, so dass ein zuvor festgelegter Rechnungsbetrag nicht überschritten wird.

Zum Schutz des Verbrauchers vor hohen Telefonrechnungen hat die EU vorgeschrieben, dass der Kunde bei Erreichen von 80 Prozent der Obergrenze eine Warnung auf sein Handy oder sein Netbook erhält. Erreicht der Surfer die vereinbarte Obergrenze, wird die UMTS-Verbindung beendet.

Diese Deckelung der Roaming-Kosten ist nicht automatisch voreingestellt, Kunden mussten sich bis zum 1. Juli 2010 selbst bei ihrem Anbieter melden und eine solche Grenze individuell festlegen. Wer nichts dergleichen getan hat, für den greift die Kostenbremse automatisch bei 50 Euro pro Monat.

Um die UMTS-Tarife der deutschen Mobilfunkanbieter im Inland zu vergleichen, werfen Sie einen Blick auf unsere UMTS-Tarifübersicht. Mehr Infos zum Thema Roaming finden Sie in unserer Rubrik „Im Ausland“.

© Tariftipp.de, 2. Juli 2010