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Netzagentur senkt Interconnection-Entgelte

Die Bundesnetzagentur hat heute neue Zusammenschaltungsentgelte im Telekommunikationsmarkt festgelegt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 10 Prozent gesenkt. Diese Entgelte werden von den TK-Unternehmen für die gegenseitige Nutzung ihrer Netze gezahlt.

Der von der Deutschen Telekom AG beantragten deutlichen Verringerung der Spreizung zwischen den Entgelten für die Tarifzone I ("local") und der Tarifzone II ("single transit") wurde nicht entsprochen.

Für die wichtigsten Leistungen "Zuführung" und "Terminierung" gelten nach dieser Entscheidung ab 1. Juni 2006 folgende Entgelte:

Tarifzone I: zwischen 0,0052 und 0,0036 Euro pro Minute
Tarifzone II: zwischen 0,0088 und 0,0059 Euro pro Minute
Tarifzone III: zwischen 0,0136 und 0,0089 Euro pro Minute

Die Genehmigung gilt bis zum 30. November 2008.
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