Seite bewerten:
100%
0%

Mindeststandards für Einzelverbindungsnachweise

Einzelverbindungsnachweise müssen künftig gewisse Mindeststandards einhalten. Diese legte jetzt die Bundesnetzagentur fest. Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Verbraucher Anspruch auf eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, wenn sie diese zuvor bei ihrem Telekommunikationsanbieter beauftragt haben. Nun gilt dieser Anspruch auch für Datendienste wie Internetverbindungen oder SMS.

Demnach müssen neben dem Kalenderdatum beide Anschlussnummern angegeben werden, zwischen denen die Sprach- oder Datenverbindung zustande kam. Bei SMS- oder MMS-Diensten ist dies in der Regel die Zielnummer, die der Nutzer angewählt hat. Die Verbraucher können dabei wählen, ob sie die gewählten Rufnummern ungekürzt mitgeteilt bekommen wollen oder ob die letzten drei Ziffern fehlen sollen. Beim Call-by-Call soll zusätzlich die genutzte Vorwahl angegeben sein.

Bei Internetverbindungen muss das genutzte Datenvolumen pro Tag nachgewiesen werden. Dies ist jedoch abhängig vom vertraglich vereinbarten Tarif. Bei "Flatrates" ist kein detaillierter Ausweis erforderlich, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Bei Kontingenten (z. B. 1.000 MB Datenvolumen) ist ein vollständiger Nachweis vorgesehen, sobald das Kontingent überschritten wird und eine Einzelabrechnung erfolgt.

Der Einzelverbindungsnachweis muss zwar grundsätzlich als Brief nach Hause kommen, ohne dass der Verbraucher dafür etwas zahlt. Doch wenn der Vertrag über das Internet zustande kam oder im Rahmen der Vertragsbeziehungen regelmäßig Verbindungen zum Internet abgerechnet werden, darf der Telekommunikationsanbieter auch nur eine E-Mail schicken. Darüber muss der Kunde dann per SMS oder E-Mail benachrichtigt werden. Wer dennoch einen gedruckten Einzelverbindungsnachweis haben will, dem darf der Anbieter ein "an den Bereitstellungskosten orientiertes Entgelt" abverlangen.

Die neuen Vorgaben müssen innerhalb der nächsten sechs Monate umgesetzt werden, nur bei den Call-By-Call-Nummern gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Wer Fragen zur Festlegung des Einzelverbindungsnachweises hat, kann die Bundesnetzagentur jeweils vormittags von Montag bis Freitag unter 030 22480-500 anrufen oder ihr eine E-Mail schicken.
Aktuelle News
Digitale Zahlungsmittel im Vergleich: Diese Optionen bieten Anonymität und Sicherheit

04.12.2025: Bild: freepik.com/ijeab Online-Zahlungen gehören längst zum Alltag. Gleichzeitig steigt das Bedürfnis vieler ...weiter

BLACK WEEK 2025 bei freenet: Die beste Shoppingwoche des Jahres startet jetzt!

19.11.2025: Es ist wieder soweit: freenet eröffnet die Black Week und bringt die besten Deals des Jahres direkt zu ihren ...weiter

Samsung streicht Galaxy S Edge-Reihe

18.10.2025: Bild: Samsung Samsung streicht Galaxy S Edge-Reihe nach enttäuschendem S25-Modell Lange Zeit ...weiter

So gelingt der professionelle Online-Auftritt: Domain, Hosting und Sicherheit im Überblick

13.10.2025: Bild: freepik.com/rawpixel.com Eine funktionierende und professionelle Webpräsenz ist heute für nahezu jedes ...weiter

20 Jahre klarmobil: Neue Aktionstarife

24.09.2025: klarmobil feiert seinen 20 jährigen Geburtstag mit Aktionstarifen – und zwar noch bis 30.09., 23:59 Uhr ...weiter

DR.SIM reduziert die Preise

23.09.2025: Dr. SIM reduziert die Preise bei DR.SIM! Ab sofort gibt es den 100GB Tarif (Laufzeit 1 Monat oder 24 ...weiter

crash-Deal! Monatlich kündbare 20GB 5G Allnet Flat im Top D-Netz für nur 6,99€

11.09.2025: Ab sofort startet bei Crash eine starke Aktion im Top 5G D-Netz. Ab sofort gibt es 20 GB 5G für nur 6, ...weiter

Aktionstarife: klarmobil wird 20 Jahre alt

10.09.2025: klarmobil wird 20 Jahre alt! Grund genug für den Mobilfunk-Discounter, den Geburtstag ganz im Sinne seiner ...weiter

weitere News