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Beweislast soll zukünftig bei 0190-Betreibern liegen

25.05.2002 von
Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) plant bereits für Juni ein Gesetz, dass Kunden eine stärkere Position gegenüber den Forderungen von Betreibern von 0190-Nummern verleiht. Wie das Magazin Focus in seiner Online-Ausgabe berichtet, sollen Netzbetreiber nur noch für unstrittige Geldforderungen das Inkasso übernehmen. Widerspricht der Kunde einer Forderung, soll dessen Telefonanschluss nicht gesperrt werden können.

Bei strittigen Zahlungsforderungen soll sich der Betreiber der Sondernummer direkt an den Verbraucher wenden, damit der weiß, um welches Unternehmen es sich handelt. Beweislast und Inkasso liegen dann beim Betreiber der 0190-Nummer.

Der Betreiber muss nachweisen können, dass der Verbraucher über die Dialerschaltung bzw. die Dienstleistung per Telefon und deren Preis ausreichend informiert wurde.

Bisher ist der Betreiber des Telefonanschlusses für das Inkasso von Beträgen, die durch Sondernummern anfallen, zuständig. Weigert sich ein Kunde zu zahlen, kann es passieren, das der Telefonanschluss wegen nicht bezahlter Rechnungen abgeklemmt wird. (ah)

Weitere Informationen:
Die Kosten von 0190 und Co.
Schutz vor 0190-Dialern

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