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Gesetzentwurf gegen Missbrauch von Mehrwertdienstnummern
Nach Angaben des Nachrichtendienstes reuters verständigten sich Bundeswirtschafts- und Verbraucherschutzministerium auf einen Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Mehrwertdienstnummern. Bereits am nächsten Mittwoch soll der Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Nach Angaben der verbraucherpolitischen Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken, werden der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit diesem Entwurf mehr Rechte einräumt.
Der Entwurf soll die Verbraucher besser vor Betrug bei 0190er und anderen Mehrwertdiensten zu schützen, da der Missbrauch in den vergangenen Monaten stark zugenommen hat. Unter anderem sieht er eine Zwangsabschaltung nach einer Stunde sowie einen Maximaltarif für die Dienste vor. Nach Branchenangaben lag die besprochene Obergrenze zuletzt bei zwei bis drei Euro je Minute. Des weiteren sollen die sogenannten Dialer verpflichtet werden, sich bei der RegTP zu registrieren, andernfalls könne die Behörde den Anbietern ihre Nummern entziehen, wenn bei diesen rechtwidriges Verhalten festgestellt wird. Außerdem werde die RegTP alle 0190- und 0900-Nummern in einer Datenbank erfassen und diese im Internet veröffentlichen.
Die Kernforderungen der Verbraucherbände wurden mit dem Entwurf nach reuters Angaben erfüllt, allerdings seien die Mobilfunknummern und die 0136- und 0137- Nummern in dem Gesetzesentwurf unberücksichtigt geblieben. (cw)
Der Entwurf soll die Verbraucher besser vor Betrug bei 0190er und anderen Mehrwertdiensten zu schützen, da der Missbrauch in den vergangenen Monaten stark zugenommen hat. Unter anderem sieht er eine Zwangsabschaltung nach einer Stunde sowie einen Maximaltarif für die Dienste vor. Nach Branchenangaben lag die besprochene Obergrenze zuletzt bei zwei bis drei Euro je Minute. Des weiteren sollen die sogenannten Dialer verpflichtet werden, sich bei der RegTP zu registrieren, andernfalls könne die Behörde den Anbietern ihre Nummern entziehen, wenn bei diesen rechtwidriges Verhalten festgestellt wird. Außerdem werde die RegTP alle 0190- und 0900-Nummern in einer Datenbank erfassen und diese im Internet veröffentlichen.
Die Kernforderungen der Verbraucherbände wurden mit dem Entwurf nach reuters Angaben erfüllt, allerdings seien die Mobilfunknummern und die 0136- und 0137- Nummern in dem Gesetzesentwurf unberücksichtigt geblieben. (cw)
Der Entwurf soll die Verbraucher besser vor Betrug bei 0190er und anderen Mehrwertdiensten zu schützen, da der Missbrauch in den vergangenen Monaten stark zugenommen hat. Unter anderem sieht er eine Zwangsabschaltung nach einer Stunde sowie einen Maximaltarif für die Dienste vor. Nach Branchenangaben lag die besprochene Obergrenze zuletzt bei zwei bis drei Euro je Minute. Des weiteren sollen die sogenannten Dialer verpflichtet werden, sich bei der RegTP zu registrieren, andernfalls könne die Behörde den Anbietern ihre Nummern entziehen, wenn bei diesen rechtwidriges Verhalten festgestellt wird. Außerdem werde die RegTP alle 0190- und 0900-Nummern in einer Datenbank erfassen und diese im Internet veröffentlichen.
Die Kernforderungen der Verbraucherbände wurden mit dem Entwurf nach reuters Angaben erfüllt, allerdings seien die Mobilfunknummern und die 0136- und 0137- Nummern in dem Gesetzesentwurf unberücksichtigt geblieben. (cw)
Weitere Informationen:
0190er-Trick und 0190er-Betrug
Der Entwurf soll die Verbraucher besser vor Betrug bei 0190er und anderen Mehrwertdiensten zu schützen, da der Missbrauch in den vergangenen Monaten stark zugenommen hat. Unter anderem sieht er eine Zwangsabschaltung nach einer Stunde sowie einen Maximaltarif für die Dienste vor. Nach Branchenangaben lag die besprochene Obergrenze zuletzt bei zwei bis drei Euro je Minute. Des weiteren sollen die sogenannten Dialer verpflichtet werden, sich bei der RegTP zu registrieren, andernfalls könne die Behörde den Anbietern ihre Nummern entziehen, wenn bei diesen rechtwidriges Verhalten festgestellt wird. Außerdem werde die RegTP alle 0190- und 0900-Nummern in einer Datenbank erfassen und diese im Internet veröffentlichen.
Die Kernforderungen der Verbraucherbände wurden mit dem Entwurf nach reuters Angaben erfüllt, allerdings seien die Mobilfunknummern und die 0136- und 0137- Nummern in dem Gesetzesentwurf unberücksichtigt geblieben. (cw)
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