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RegTP muss Gebühren zurückzahlen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) muss den beiden Mobilfunkanbietern Vodafone D2 und O2 jeweils rund fünf Millionen Euro zurückzahlen. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsbericht in Leipzig. Grund ist, dass die erhobenen Gebühren für die Einteilung der Rufnummern der Behörde in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand standen. Nach Angaben der Financial Times Deutschland war die Gebühr 4444-fach so hoch wie der tatsächliche Verwaltungsaufwand der Behörde.
Die eingelegte Revision der RegTP beim Oberverwaltungsgericht in Münstern blieb ohne Erfolg.
Der Mobilfunkanbieter O2 und die Düsseldorfer ISIS Multimedia Net klagten parallel zu dem Verfahren gegen die Gebühren für Nummern aus dem Festnetz. In den nächsten Tagen will das Bundesgericht hierzu eine Entscheidung treffen. Zusätzlicher Ärger könnte der Regulierungsbehörde auch von den Call-by-Call-Anbietern drohen. Am Dienstag hatte die RegTP entschieden, den Preis für die Zuführungsleistung der Telekom im Ortsnetz um 0,4 Cent zu erhöhen und damit dem Call-by-Call im Ortsnetz einen herben Rückschlag versetzt.
Der Mobilfunkanbieter O2 und die Düsseldorfer ISIS Multimedia Net klagten parallel zu dem Verfahren gegen die Gebühren für Nummern aus dem Festnetz. In den nächsten Tagen will das Bundesgericht hierzu eine Entscheidung treffen. Zusätzlicher Ärger könnte der Regulierungsbehörde auch von den Call-by-Call-Anbietern drohen. Am Dienstag hatte die RegTP entschieden, den Preis für die Zuführungsleistung der Telekom im Ortsnetz um 0,4 Cent zu erhöhen und damit dem Call-by-Call im Ortsnetz einen herben Rückschlag versetzt.